Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026 · Gilt für Leistungen von DUESSIL.systems und der Marke DESPYR.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Inhaber: Marcel Düssil
Schwaigerstr. 24
92224 Amberg
Telefon: +49 (0) 170 5064100
E-Mail: info@duessil.systems
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE314443111
– nachfolgend „Anbieter“ – und seinen Kunden. DESPYR ist eine Marke von DUESSIL.systems; Verträge über DESPYR-Leistungen kommen mit dem Anbieter zustande.
Die AGB richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten sie nur, soweit sie zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht widersprechen; Verbraucher erhalten gesonderte Informationen zum Widerrufsrecht. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Leistungen
Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen; der konkrete Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung:
- IT-Dienstleistungen: Planung, Aufbau, Betrieb und Wartung von Server-, Speicher-, Netzwerk- und Sicherheitsinfrastruktur, Cloud- und Backup-Lösungen, Monitoring, Support und Beratung.
- Lieferung von Hardware und Software: Verkauf neuer und gebrauchter IT-Komponenten sowie Vermittlung von Softwarelizenzen Dritter.
- DESPYR DEFENSE: Mobile Drohnendetektion als Dienstleistung – Standort-Assessment, Einsatzplanung, Aufbau und Betrieb von Detektionstechnik, Live-Lagebild, Alarmierung über abgestimmte Meldewege und Einsatzdokumentation.
- DESPYR AERIAL: Drohnenservices – Kartierung, Vermessung, Inspektion, Thermografie und Dokumentation einschließlich Auswertung und Datenlieferung.
Leistungsbeschreibungen, Datenblätter und Angaben auf den Websites sind keine Garantien im Rechtssinne, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend, soweit sie nicht als verbindlich gekennzeichnet sind; verbindliche Angebote gelten 30 Tage ab Angebotsdatum. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform (E-Mail genügt), durch beiderseitige Unterzeichnung eines Auftrags oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Für DESPYR-Detektionseinsätze wird der Leistungsumfang auf Grundlage eines Standort-Assessments festgelegt und als Festpreis je Einsatztag bzw. je Zeitraum angeboten. Aussagen zu Erkennungsleistung und Reichweite erfolgen erst nach diesem Assessment und beziehen sich auf die dort dokumentierten Bedingungen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner bereit. Bei Einsätzen vor Ort sorgt er insbesondere für:
- Zugang zum Gelände, geeignete Stellflächen für Technik und Personal sowie – soweit vereinbart – eine Stromversorgung;
- die Benennung von Ansprechpartnern der Veranstaltungs- bzw. Objektsicherheit und die Vorab-Information von Sicherheitsdienst und zuständigen Behörden über Rolle und Meldebefugnis des Anbieters;
- die Einholung der Genehmigungen und Zustimmungen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen (z. B. Eigentümer-, Betreiber- oder Veranstaltungsgenehmigungen, Überflug- und Aufnahmeerlaubnisse für Drohnenservices);
- eine aktuelle Datensicherung vor Eingriffen in seine IT-Systeme, soweit der Anbieter die Sicherung nicht ausdrücklich übernommen hat.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, gehen zulasten des Kunden; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
5. Besondere Bedingungen für Drohnendetektion (DESPYR DEFENSE)
Passive Leistung. Der Anbieter erkennt, bewertet, meldet und dokumentiert Drohnenaktivität. Aktive Eingriffe in Funk- oder Luftverkehr (z. B. Störung, Übernahme, Abfangen von Fluggeräten) sind nicht Gegenstand der Leistung und hoheitlichen Stellen vorbehalten. Der Anbieter übernimmt keine Aufgaben eines Bewachungsunternehmens und ergreift keine Maßnahmen gegen Personen.
Meldewege und Entscheidungen. Der Anbieter liefert Lagebild und Empfehlungen und meldet nach den mit dem Kunden vereinbarten Eskalationsstufen an Sicherheitsdienst, Einsatzleitung und Polizei. Entscheidungen über Ablaufmaßnahmen trifft der Kunde; hoheitliche Maßnahmen die zuständigen Behörden. Bei unmittelbar drohender Gefahr für Personen ist der Anbieter berechtigt, die Polizei auch ohne vorherige Rücksprache zu alarmieren.
Erkennungsleistung. Detektionstechnik unterliegt physikalischen und technischen Grenzen (Gelände, Bebauung, Funkumfeld, Wetter, Fluggerätetyp). Eine vollständige Erkennung aller Fluggeräte kann nicht zugesichert werden und ist nicht geschuldet. Geschuldet ist der fachgerechte Betrieb der vereinbarten Sensorik durch geschultes Personal nach dem im Assessment dokumentierten Konzept.
Vertraulichkeit. Sensorstandorte, Verfahren, Konfigurationen und Einsatzdetails sind Geschäftsgeheimnisse des Anbieters und werden ausschließlich mit dem Kunden erörtert. Die Parteien schließen bei Bedarf eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung.
6. Besondere Bedingungen für Drohnenservices (DESPYR AERIAL)
Flüge werden nach den geltenden luftrechtlichen Vorschriften (insbesondere VO (EU) 2019/947, LuftVO, LuftVG) durchgeführt. Der Anbieter stellt Fernpiloten mit den erforderlichen Nachweisen, registrierte Fluggeräte und die gesetzliche Haftpflichtversicherung. Der Kunde stellt sicher, dass Überflug und Aufnahme des Objekts zulässig sind, und holt hierfür erforderliche Zustimmungen Dritter ein.
Der Anbieter entscheidet vor Ort eigenverantwortlich über die Durchführbarkeit eines Fluges. Muss ein Flug aus Sicherheits-, Wetter- oder luftrechtlichen Gründen abgebrochen oder verschoben werden, gerät der Anbieter nicht in Verzug; bereits erbrachte Leistungen, Anfahrt und Rüstzeit werden nach Vereinbarung vergütet, ein Ersatztermin wird abgestimmt.
Ergebnisse (Aufnahmen, Modelle, Messdaten, Berichte) werden in den vereinbarten Formaten übergeben. Genauigkeits- und Auflösungsangaben gelten für die im Auftrag festgelegten Parameter und Bedingungen.
Aufnahmen, Datenschutz und Vertraulichkeit bei Drohnenservices
Aufnahmegrundsatz. Aufnahmen beschränken sich auf das beauftragte Objekt bzw. die beauftragte Fläche. Unvermeidbar mit erfasste Personen, Kfz-Kennzeichen und fremde Grundstücke werden vor Übergabe unkenntlich gemacht, soweit sie für den Auftragszweck nicht erforderlich sind. Flüge über Menschenansammlungen sind nicht Gegenstand der Leistung.
Privatkunden und Wohngrundstücke. Der Kunde bestätigt seine Verfügungsberechtigung über das Objekt und informiert die unmittelbaren Anlieger vor dem Flug über Zeitpunkt, Dauer und Zweck; DESPYR stellt hierfür einen Nachbarschaftshinweis zur Verfügung. Für die Zustimmung des Grundstückseigentümers nach § 21h LuftVO ist der Kunde verantwortlich, soweit er nicht selbst Eigentümer ist.
Unternehmen und Organisationen. Der Kunde benennt vor dem Flug Bereiche, die nicht aufgenommen werden dürfen (Sperrzonen), und gibt Aufnahmen vor einer Weitergabe an Dritte frei. DESPYR behandelt sämtliche Aufnahmen als vertrauliche Informationen im Sinne einer mit dem Kunden geschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung; bei Betreibern kritischer Infrastrukturen gelten die dort vereinbarten zusätzlichen Schutzmaßnahmen.
Rohdaten. Aufnahmen und Rohdaten werden ausschließlich auf von DESPYR kontrollierten Systemen gespeichert und nach der im Auftrag vereinbarten Frist gelöscht; auf Wunsch erhält der Kunde eine Löschbestätigung. Eine Nutzung für eigene Zwecke von DESPYR, insbesondere für Referenzen oder Werbung, erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.
Veröffentlichung. Die Prüfung von Persönlichkeits-, Urheber- und Eigentumsrechten bei einer Veröffentlichung oder Weitergabe der Aufnahmen durch den Kunden obliegt dem Kunden.
7. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, werden Reise-, Übernachtungs- und Transportkosten sowie Wartezeiten, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nach Aufwand berechnet. Bei Einsätzen kann der Anbieter angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Frist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug; es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
8. Termine, Stornierung und Verschiebung von Einsätzen
Vereinbarte Einsatz- und Liefertermine sind verbindlich, soweit sie als solche bestätigt wurden. Storniert oder verschiebt der Kunde einen bestätigten Einsatz (Detektion oder Drohnenservice), gilt – sofern nichts anderes vereinbart ist – folgende Pauschale in Prozent des vereinbarten Einsatzpreises, jeweils abzüglich ersparter Aufwendungen und unter Vorbehalt des Nachweises eines geringeren Schadens durch den Kunden:
- mehr als 14 Tage vor Einsatzbeginn: kostenfrei;
- 14 bis 7 Tage vor Einsatzbeginn: 50 %;
- weniger als 7 Tage vor Einsatzbeginn: 80 %;
- weniger als 48 Stunden vor Einsatzbeginn oder Nichtantritt: 100 %.
Fällt eine Veranstaltung wegen behördlicher Untersagung oder höherer Gewalt (Nr. 13) aus, werden nur die bis dahin erbrachten Leistungen und nachgewiesenen Aufwendungen berechnet.
9. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Für Software Dritter gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
An Arbeitsergebnissen (z. B. Berichte, Aufnahmen, Modelle, Konzepte) erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck. Der Anbieter bleibt berechtigt, zugrunde liegende Methoden, Vorlagen und Know-how weiter zu verwenden. Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit dessen Zustimmung.
10. Gewährleistung
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachbetriebs. Mängel an Werkleistungen und Lieferungen sind unverzüglich in Textform anzuzeigen. Der Anbieter ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt; bei Lieferungen wählt er zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Ware und Werkleistungen zwölf Monate ab Übergabe bzw. Abnahme; für gebrauchte Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Rahmen von Garantien und der Produkthaftung. Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäßer Nutzung, Eingriffen des Kunden oder Dritter oder auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters beruhen.
11. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang übernommener Garantien.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Auftragswert des betroffenen Auftrags. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch nicht erkannte Fluggeräte, durch Handlungen Dritter oder durch Entscheidungen des Kunden oder von Behörden auf Grundlage des Lagebilds entstehen, soweit der Anbieter seine Leistung nach Nr. 5 vertragsgemäß erbracht hat. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich; Einzelheiten regelt bei Bedarf eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Einsatzdaten werden nach den im Auftrag vereinbarten Fristen gelöscht. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen und die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen – insbesondere Naturereignisse, extreme Wetterlagen, behördliche Anordnungen, Streik, Störungen von Versorgungs- oder Kommunikationsnetzen, Ausfall von Lieferanten trotz kongruenter Deckung – entbinden den Anbieter für die Dauer der Störung von seiner Leistungspflicht. Dauert die Störung länger als vier Wochen, kann jede Partei vom betroffenen Auftrag zurücktreten.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Amberg ausschließlicher Gerichtsstand; der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Vertragssprache ist Deutsch.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.